Gesundheit

Zum Tod der Bloggerin Hingst und der Verantwortung des Spiegel

Eigenen Sonderstatus verkannt


Symbolbild - Mental Health (Quelle: Mary Pahlke auf Pixabay )
Symbolbild für T-4-Opfer
(Quelle: Pixabay)
GDN - Im Nachgang des Todes der Bloggerin Marie Sophie Hingst wurde eine eventuelle Verantwortung des Spiegel im Hinblick auf deren mutmaßlichen Freitod diskutiert. Der Verfasser bejaht eine solche - und weißt auf den eigenen Sonderstatus dieses Enthüllungsopfer hin.
In einer Berliner Wochenzeitung hat ein Nachwuchs-Kommentator einen “Einspruch“ gegen die These erhoben, dass das Nachrichtenmagazin “Spiegel“ nach Kenntniserlangung von einer psychischen Erkrankung der Bloggerin Marie Sophie Hingst nicht über deren Fake im Hinblick auf eine Familiengeschichte mit jüdischer Abstammung und 22 Holocaustopfern berichten habe dürfen. Und dass dieses Medium un die dort handelnden Redakteure für den mutmaßlichen Freitod dieser Bloggerin nicht verantwortlich seine, obwohl diese unter den besagten Umständen eine solche Enthüllung veröffentlicht haben. Hierzu verlinkte der Verfasser die einschlägige Quelle sowie eine weitere, welche dieser willfährig beipflichtet:
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/das-ende-der-kritik/

https://www.turi2.de/aktuell/meinung-der-spiegel-hat-sich-in-der-causa-hingst-nichts-vorzuwerfen/

Eine irische Zeitung hat von einer solchen Enthüllung Abstand genommen: Ais Verantwortungsbewusstsein - nachdem dessen recherchierenden Redakteur von einer psychischen Instabilität der betreffenden Bloggerin erfahren hatte: Und konkrete Verdachtsmomente für eine psychische Erkrankung derselben nahe liegend waren. Über diese Hintergründe hat die Redaktion dieser irischen Zeitung zudem auch deren Kollegen und Kolleginnen vom Spiegel unterrichtet - sodass diese davon sehr wohl Kenntnis hatten.
Auch diese Feststellungen belegt der Verfasser durch Verlinkung der einschlägigen Quelle wie folgt:

https://www.irishtimes.com/news/world/europe/the-life-and-tragic-death-of-trinity-graduate-and-writer-sophie-hingst-1.3967259

Zum insoweit durchaus als verantwortungslos zu qualifizierenden Handeln des deutschen Nachrichtenmagazins Spiegel hat sich zudem sodann eine Sachverständiger eingehend geäußert: Indem dieser in seiner Funktion als Facharzt für Psychiatrie den Vorgang bewertet hat. Damit sich interessierte Leserinnen und Leser von diesen Bewertungen einen eigenen Eindruck machen können, verlinkte der Verfasser auch diese Quelle - wie folgt:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/debatte-nach-tod-von-bloggerin-marie-sophie-hingst-16308177.html

Sofern die Bloggerin Marie Sophie Hingst eine so genannte Psychotikerin gewesen sei sollte, so wäre das nicht nur rechtlich im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflichten für die Frage nach einer delikts- und strafrechtlichen Haftung der handelnden Spiegel-Redakteure durchaus maßgeblich. Sondern hätte auch noch besondere moralische Verpflichtungen zur Folge: Da diese dann Kraft ihres derartigen medizinischen Status selber und originär einer relevanten Opfergruppe des Holocaust angehört hätte. Dies ganz ohne vermeintlichen jüdischen Vorfahren, die angeblich in Auschwitz ermordet worden wären.
Denn es sind schon Jahre vor der ersten “Deportation“ jüdischer Holocaustopfer nach Auschwitz 300.000 psychisch Kranke Menschen im Rahmen einer so genanten “T-4-Aktion“ als Kraft ihres Status als psychisch Kranke per se als “lebensunwertes Leben“ von der NS-Mordmaschinerie grausam und systematisch ermordet worden. Zu diesem ersten Massenmord-Programm der NS-Tyrannei verlinkt der Verfasser nachfolgen einen Wikipediabeitrag:

https://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4
Nicht zuletzt diese Hintergründe blendet der eingangs genannte Nachwuchskommentator einer Berliner Wochenzeitung aus - wie dies offenbar auch der übereifrige Enthüller des Spiegel getan hat, der diese Bloggerin als “Hochstaplerin“ öffentlich enttarnt hat. Diesen beiden Herren sei ins journalistische Stammbuch geschrieben, dass Personengruppe der Psychotiker/innen infolge der vorerwähnten T-4-Aktion selber als Opfergruppe in Yad Vashem verehrt werden: Ohne dass es insoweit jüdischer, ziganer oder sonstwie besonders ethnisch oder religiös zu verortender Vorfahren bedürfte. Und jede bzw. jeder Angehörige/r dieser eigenständigen originären Opfergruppe des Holocaust kann auf 300.000 ermordete Holocaustopfer als “Vorfahren“ verweisen.
Alles das sollte man bei der Bewertung der Causa Hingst nicht vergessen: Und natürlich auch dem Spiegel und dessen Redakteuren vorhalten - mag der eine oder andere auch der jüdische Nachfahre eines Holocaustmordopfer sein: Denn als solcher steht er moralisch nicht über der Psychotikerin Marie Sophie Hingst - sondern diese begegnet ihm wegen den vorgenannten historischen Bezügen auf Augenhöhe.
Redaktioneller Hinweis für Leserinnen und Leser:

"Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, dann sprechen Sie darüber. Zum Beispiel mit der Telefonseelsorge unter 0800/111 0 111. Sie ist deutschlandweit kostenlos und täglich 24 Stunden erreichbar - auch anonym via Mail und Chat: telefonseelsorge.de."

"Kinder und Jugendliche können sich auch anonym und kostenlos bei der “Nummer gegen Kummer“ melden: 116 111 (montags bis samstags von 14-20 Uhr). Mehr Infos hier: nummergegenkummer.de"

Zitiert nach der Quelle "Deutschlandfunk" - verlinkt wie folgt:

https://www.deutschlandfunk.de/der-fall-hingst-lea-rosh-attackiert-den-spiegel.2849.de.html?drn:news_id=1034923
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.